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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
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getriebene kaum je überbotene Karikatur hatdas unruhige und geldgierige Kleinfürstentumjener Tage in der Person des PfalzgrafenGeorg Hans von Veldehz gefunden. Sein ärm-liches Dasein zehrte sich auf in einer wüstenJagd nach Reichtum, Macht und Ruhm umjeden Preis. Neben den technischen Erfin-dungen,'wirtschaftlichen Projekten und politi-schen Reformplänen, mit denen er unverdrossenhausieren ging, suchte er immer wieder sichund seine Söhne als Verbündete oder Pen-sionäre an den Mann zu bringen, gleichviel wo.Er war zu allem bereit, zur Vermittlung vonFriedensschlüssen oder fürstlichen Heiraten,zur Säkularisation der geistlichen Fürsten-tümer, zur Gründung einer deutschen Flotte,zur Anlage von Kanälen und Bergwerken,zur Übernahme der Regierung in den Nieder-landen, zur Neuorganisation des französischenFinanzwesens und zu vielen anderen Dingen.Niemand blieb von seiner Zudringlichkeit ver-schont, und jede Ablehnung bezahlte er pünkt-lich mit einer Fülle von Injurien. Vor allemsein Schwert hat er zwar nie gezogen, aberunaufhörlich ausgeboten, dem kaiserlichen wiedem französischen, dem spanischen Avie demenglischen Hof, den Niederländern und denHugenotten. Den Franzosen wollte er Strass-

ny pensionarios tuviesse, pues no sirven ä V. M. ny hazenoficio ny de dar avisos ny otros, ny dcxan de servir äquien se les antoja" (Papiers de Granvelle VII, 155).