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Kultur lebendig,", dass zur vollen Ausbildungdes jungen Edelmanns die Fahrt in die Fremdeunerlässlich sei, und für die militärische Lehr-zeit eines Fürstensohns gab es ja keine bessereVerwendung, als wenn er irgendwo einen ,,ehr-lichen Zug" mitmachen, einen „Reiterdienst"leisten konnte. Auch nach dieser Seite schätzteman die Freiheit der Reichsstände, „um Ehrund Ruhm mit ritterlichen Taten fremden Po-tentaten ohn alles Beleidigen des Vaterlandsund dessen Angehörigen zu dienen" 1 ). Aberdas Entwürdigende eines Verhältnisses, dasschliesslich selbst denYornehmsten zumSöldnerstempelte, wurde kaum oder gar nicht em-pfunden. Man konkurrierte ungescheut mit denzahlreichen Kriegsleuten von minder hoherGeburt, die sich für fremde Fahnen in Warte-geld nehmen liessen; überdies waren Pensio-nen von solcher Höhe, wie sie Johann Casimir,Moritz von Hessen oder später Bernhard vonWeimar 2 ) zugestanden wurden, immer nur
J ) R.-Abschied zu Speier 1570, § 4 (Sammlungder R.-Abschiede III, 287).
-) Johann Casimir erhielt 1576 von König Heinrich III.neben verschiedenen französischen Herrschaften die Zu-sicherung eines Jahrgelds von 40000 Franken (BriefeJoh. Cas. I, 176), das er aber schon 1577 wieder auf-kündigte. Landgraf Moritz von Hessen erlangte beiHeinrich IV. 1602 eine Pension von 36000 livres undausserdem die Würde eines Generalobersten der in Deutsch-land anzuwerbenden Truppen, was schon Johann Casimirvergebens erstrebt hatte (Ritter, D. G. II, 240). Bern-hard von Weimar vollends erreichte in seinem Vertrag