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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
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lieh in den Tagen des unseligen Winterkönigsihren völligen Zusammenbruch erlebt. Aberdie Grossmannssucht und unberufene Ein-mischung in die europäischen Händel ist fürdas deutsche Fürstentum des XVII. Jahr-hunderts typisch geblieben, während das ent-würdigende Pensionswesen seine Höhe imspäteren XVI. Jahrhundert erreicht und über-schritten hatte. Damals erschien es für denguten fürstlichen Familienvater beinahe alsPflicht, seinen Söhnen nicht nur vorteilhafteVermählungen oder reiche geistliche Pfründen,sondern namentlich ausländische Pensionenzu verschallen. Dass man darüber leicht indie Rolle eines lästigen Bittstellers geriet unddie jungen Herren meist ziemlich niedrig imPreis standen l ), lässt sich denken. Freilichentbehrte das Geschäft zuweilen nicht einesgewissen romantischen Anflugs. Noch wardie Vorstellung aus den Zeiten der ritterlichen

J ) Kurfürst Philipp von der Pfalz wies 1498 eineseinem Kurprinzen zugedachte französische Pension als zuniedrig zurück (Ludewig VI, 114ff.). In einem Ver-zeichnis französischer Pensionäre aus dem späteren XVI.Jahrhundert erscheinen neben den viel höher bezahltenObersten und Rittmeistern jüngere deutsche Fürsten mitden bescheidenen Sätzen von 24000 livres (BriefeJoh. Casimirs III, Ö4of.). Das Entwürdigende solcherBittstellerei zeigen z. B. die Mitteilungen über Wilhelms V.von Baiern fortgesetzte, zuweilen gar nicht beantworteteGesuche an Philipp II. von Spanien bei Stieve, Briefeund Akten zur Gesch. des 30jähr. Krieges, IV (1878),3Ö2ff.; vgl. Riezler VI (1903), 13 f.

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