Druckschrift 
Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
Entstehung
Seite
24
Einzelbild herunterladen
 

EfSsBB»

P^TiniffT^rffliiHwfliV

- 24 -

römischen Krone trachteten. Denn es darfnicht übersehen werden, dass dieses altgläubigeHaus noch früher als die schwer bedrängtenProtestanten sich zu einer überaus folgen-reichen Annäherung an Frankreich entschlossenhat. Keiner von den Reichsfürsten ist wohldem mächtigen Kaiser ins Gesicht so mit derSprache herausgegangen wie Herzog Wil-helm IV; vor seinen Landständen vollends Hesser offen Klage erheben, Karl und sein BruderFerdinand dächten die deutschen Fürsten zuSklaven herabzuwürdigen und nach wälscherSitte allein zu regieren x ). Der Gedanke einesdeutschen Fürstenbundes unter französischerFührung lag bereits damals in der Luft 2 ); imJahre 1539 wenden sich Kursachsen und Hessenan Franz I. als an den Schirmherrn der ge-meinen Freiheit Europas, nicht nur Deutsch-lands 3 ). Das bittere Wort von denDeutsch-Franzosen", das auf kaiserlicher Seite ausge-

!) Die wichtigsten Belege bei Stumpf, Baiernspolit. Gesch. I. Vgl. hiezu RiezlerlV (189g). 46 f.; 204 f.;21 i; 237 ff.; 248 f. Der leitende Staatsmann, Eck, er-klärte noch 1541: wenn die deutschen Fürsten sich nichtzusammentun,so werden sie eilender denn die waschen[Paschas] unter dem Türken" (Lenz, Briefwechsel Land-graf Philipps mit Bucer, III, IQ3).

2 ) Vgl. z. B. für das Jahr 1531 J. Wille, Philippder Grossmütige von Hessen (1882), S. 57 f.

s ) Sachs.-hess. Schreiben vom 19. April 1539:quiaR. D. V. praeeipue existimamus praesidio esse communilibertati Europae" (Corpus Reformatorum III, 696).

Ibl.