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Nur hie und da begegnet noch die Aus-stattung- solcher fürstlicher Vassallen mit Land;die geld wirtschaftliche Umgestaltung desLehnsverhältnisses, wie sie in den Kreuzfahrer-staaten des Orients längst vor sich gegangenwar 1 ), hatte ihren Weg ins Abendland ge-funden und verwandelte die ehemals durchihre ethische Seite geadelte Verbindung desLehnsherrn mit seinem Mann in das Verhältniseines Söldners zu dem Kriegsherrn, der ihnannimmt und bezahlt. Unter der durchsich-tigen Schale des vässallitischen Gelöbnisseskam nur allzu deutlich ein rein geschäftlicherKern zum Vorschein. Recht bezeichnendheisst es in einer solchen VertragsurkundeKarls V. von Frankreich (vom 13. Februar1379), Wilhelm von Jülich und Geldern habeihm „aus Anlass und auf Grund von 4000Goldfranken" jährlicher Pension Lehnshuldi-gung und Treueid geleistet 2 ).
Dass solche Gewöhnungen politisch entsitt-lichend wirken mussten, liegt auf der Hand.Schon begann die Geldgier deutscher Fürstensprichwörtlich zu werden. Am gefährlichstenwaren jedenfalls die Anknüpfungen mit Frank-reich, dessen Herrscher bereits im XIII. undXIV. Jahrhundert wiederholt die Hand nach der
*) Vgl. Pru tz, Kulturgeschichte der Kreuzzüge (Berlin1883), S. 166 ff.
2 ) „Occasione et causa IV m francorum auri" (La-comblet a. a. O.); vgl. ebd. IV no. 231: „feodum quin-gentarum marcarum."