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Das Buendnisrecht der deutschen Reichsfuersten bis zum westfaelischen Frieden : Rede bei Antritt d. Rektorats d. Rhein. Friedrich Wilhelms-Univ. am 18. Oktober 1903
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liehen Gewalt, die dem Lehnswesen innewohnen-den Tendenzen hatten zusammengewirkt, umden deutschen Dynasten den Weg zur Landes-herrlichkeit zu bahnen. Nur noch in den Ter-ritorien schienen die staatsbildenden Kräfteweiterzuleben und gegenüber den Fürsten,die schon Friedrich II. als dieLeuchten undGipfel des Reichs" anerkannte, erlahmte auchbald genug die drohendeRivalität der deutschenStadtrepubliken. Damit begann in Deutschlandein politischer Zersetzungsprozess, wie ihnFran kreich schon früher vor sich gesehen, aberglücklich überwunden hatte. DasÄusserste, dievolle Auflösung in ein zusammenhangsloses Ge-wirr von Mittel- und Kleinstaaten, das SchicksalNord- und Mittelitaliens wurde in Deutschlandverhindert durch eine weitere Differenzierungdes neuen Fürstenstands. In dem Kollegiumder Kurfürsten, das sich bald gebietend überdie Masse gleichartiger Gewalten hinaushob,erwuchs in gewissem Sinne ein Ersatz für diealtemonarchischeZusammenfassungdesReichs.Ausserdem blieben im Gegensatz zu der Un-umschränktheit der italienischen Tyrannis diedeutschen Dynastien noch für lange Zeit ge-bunden durch die mit ihrem EmporsteigenSchritt haltende Entwicklung eines territorialenStändewesens l ). Trotzdem warf auch inDeutschland das künftige Zeitalter des Abso-

x ) Angesichts des knappen Zeitraumes

der einer

*) Angesicnts ües knappen Zeitraumes, uer einerRede zugemessen ist, musste ich es mir leider versagen