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4 (1768)
Seite
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382Zwanzigstesden Eheleuten seye abgehandelet, und geschlos-sen worden.§. 10.Da nemlich die Heyraths=Verschreibungalso anfängtKund, und zu wissen seye je- dermänniglich, daß anno Domini 1736.auf Montag, so da ware der 13te Tag Monats August, zwischen dem Ehr= und achtbahrn Herrn Joanne Dionisio H. Wit- tiber, Burger, und Becker-Meister hie- selbst eines, wie auch der vielehr, und tu- gendreicher Anna Margaretha von R., als Braut andern theils uͤber mit anwesendenFreunden, und Verwandten zu Vermeh-rung der Welt, Freund und Verwand- schaft folgende Eheberedung eingangen, und beschlossen. Da es ferner darinnen heissetZweytens hat Herr Hochzeiter in dotem propter nuptias jezt besagter seiner Braut nicht allein fünf hundert Reichsthaler her-zugeben versprochen, sondern solle auch drittens dieselbe nach seinem Gott gefälligenHinscheiden mit den aus ersterer Ehe geziel- ten sieben Vorkinder alle Mobilar=Hinter- lassenschaft zur Halbschied theilen, und ge- niessen, Da endlich zulezte vereinbahret, undverordnetWas bey diesen Heyraths. Trac- taten nicht gedacht, und præcaviret wor- den, damitten solle es der Landes=Ordnung / und gemeinen Rechten nachgehalten, undob-