345Stück.„ der Beneficien, wann sie fällig seynd, ne-„ben Bleyzehenden, Steinkaulen, Isser-„ stein, Ecker-Gerechtigkeit auf der Maw-„ sawel zu der Herrlichkeit gehörig „ so wirdgewislich kein einziger sich beygehen lassen,daß das Woͤrtlein: Neben allhier statt desWorts: An, Nahe oder Bey gesetzet seye;zumalen es nicht nur der gröste Fehler. in derRedens-Art, sondern zugleich eine in diewahre Hermeneutique schreiende Sündeseyn würde, wann jemand dahier das Wort:Neben, mit denen Worten: An, und Beyverwechselen, und also sagen wolte, daß dieCollation dererjenigen Geistlichen Pfründen,welche an, oder bey denen Steinkaulen, Bley-zehenden, Isserstein, und Ecker-Gerechtig-keit gelegen, seye übertragen worden. Wannferner in dem Uebertrage gemeldet wird„Schatz ungefeher bey die sechsig Gülden„ jährlichs, daneben Schatz-Haber ad 20.„ Malder-Haber überschlagen. „ Wannimgleichen weiters folget „ Die Renth zu„ Bercheim auf dem Zoll, mit dem Haupt-„ Brief, und Forderung, daneben die Renth" zu Bosseler, und acht Malder Roggen;so ist ja mit beeden Händen zu greifen, daßdas Woͤrtlein: daneben an beeden Orteneben dasselbige heisse, was die Worte: sammt,und Mit.§. 16.Hat also der Verfasser des Uebertrags dieWorte:
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