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4 (1768)
Seite
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Neunzehntes344Worte: Der Weinzehende zu D. nebensden untersten zwey Weyern, auf eine zwey-fache Art können verstanden, und ausgelegetwerden Man kan nemlich sagen, daß durchdiese Worte der Weinzehende, welchen die an,oder bey denen zwey Weyeren gelegenen Wein-gärte jährlichs zu entrichten schuldig, angezei-get, und bestimmet werde. Dahingegen las-sen sich auch obige Worte dahin auslegendaß der Weinzehende mit, oder sammt denenzweye Weyern seye übertragen worden. Dainzwischen beede diese Auslegungen nicht zu-sammen bestehen, noch zugleich statt habenmoͤgen; so ist es nunmehro an deme, daß einevon beeden angenommen, die andere hinge-gen verworfen werde.§. 15.Meines wenigsten Orts solle ich in unter-gebenem Falle die leztere Auslegung der Ersternum so unbedenklicher vorziehen, je mehr alle,und jede der Sache Umstände ein solches er-forderen. Untersuchet man, in welchem Sinne,und Verstande der Verfasser, oder Aufstelletdes Uebertrags das Wörtlein: Nebens durchgehends genommen; so ist leichte zu finden,daß er desselben statt des Worts: Mir, odersammt sich bedienet, und also dardurch eineVerbindung, oder Verknüpfung der Redehabe andeuten wollen. Wann es in dem Ue-bertrage heissetWie gleichfals die Collationder