Achtzehntes308§. 3.In gefolg des beliebten Verkaufs ist dem-nach von dem Henrich C ein Verzeichnüsdessen, was er an seines verstorbenen Bru-ders nachgelassener Wittib, und minderjäh-rigen Kinder zu forderen gehabt, und welchessich in allem zu 565. Thaler betragen, überge-ben, so dann die zu 550. Thaler sich belaufen-den Kaufschillingen von dem Ankäufer vorer-sagtem Henrich am 24ten vorerſagten Monatsin Abschlag der angegebenen Forderungenbaar ausbezahlet, ferner der Kauf, und Ver-kauf von dreyen Vormünderen, namentlichHenrich C., Engel L., und Engel M. am18ten Nov. 1734. genehmet, und selbigen Ta-ges auf eingelangte derer Vormünder Rela-tion von dem Gerichte bestättiget worden.§. 4.Hiebey hat es auch hernach sein Bewendengehabt, bis daran die Minderjährigen ihreGrosjährigkeit erreichet, und einer NamensHenrich, welcher am zweyten April 1730. ge-bohren, und also am zweyten April 1755.grosjährig worden, sich hervorgethan, wel-cher für sich, und Namens seiner Miterbenden im Jahre 1733. gethätigten Verkauf ver-schiedener Nichtig= und Ungerechtigkeiten be-schuldiget, und zu Wiederhaltung des ver-kauften Guts wider die Erben des mittlerweilever-
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