Stück.3⁰⁷erfallene, und im Kirchspiele B gelegene Gutwegen darauf haltender Schulden zu veräusse-ten vorhabens ſeyen.§. 2.Hierauf wurden nicht nur von dem Richterdem Schöpfen Conraden L. Commissio auf-getragen, vorerwehntes Gut in præfigendotermino vocatis vocandis zu verkaufen, undderer Minderjährigen bestes dabey zu beobach-ten, jedoch im Fall sich ein, oder anderer An-stand ereignen solte, vorläufig zu referiren;sondern auch von ersagtem Schopfen Conra-den L Namens der von dem Arnolden C hin-terlassenen Wittiben, und minderjährigenKinder mit Gutfinden der nächsten Anver-wandten als Verkäufer eines, so dann vondem Degenharden C., welcher ein Bruderdes verstorbenen Arnolden C ware, und umdie Veräusserung bey dem Richter angerufenhatte, als Ankäufer andern theils ein Kauf,und Verkauf am fünften Hornung selbigenJahrs dahin geschlossen, daß das Gut mitdem Dunke naͤchstkuͤnftigen Peter-Stuhlfeyrdem Ankäufer los, und frey uberlieferet, undgebührende Wehrschaft geleistet, dahingegenvon dem Ankäufer dafür die Summe von550 Thaler, jeden Thaler zu 52. Albus gerech-net, sammt einer halben Pistohl in Golde füreinen Verzicht gegeben, und bey Ueberliefe-rung des Guts zu Abtilgung derer Schuldendaar erlegt werden solle.§. 3.U 2
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