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4 (1768)
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295Stück.chen einschliesse, begreife, und verbinde. Si-quidem dictio: Sonderlich est implicativa,& casum contrarium, licet non expressum,Comprehendit.BESOLD in Thesaur. Pract. Lit. S. Vo-cula: sonderlich 91.§. 5.Zu dessen noch mehrerer Befestigung gerei-het, daß in hiesiger Landes=OrdnungCAP. 93. §. und ist hierbey zu merken ꝛc.lesen Wann die Erbtheilung zwischen de- nen von der Ritterschaft vorgenommen,und ihre Schwestern mit einem Heyraths-Gute allerdings abgegüt; so sollen die Rit-tergüter mit der Bescheidenheit an den Ge-bruͤderen verbleiben, daß der elteste Bruderdas Stammhaus, und Principal=Sitz,wann der nur eins ist, in seinen Graben,Ederen, und Zäunen, und was darinnengelegen, auch dessen Geschütz, und wasdarinnen Nagelfast ist, voraus ohne einigeErstattung, oder Vergeltung zu sich neh-meWoraus gleichwie unhintertreiblicholget, daß wann die Schwestern nicht aller-dings abgegütet, alsdann auch die Rittergü-er denen Bruͤdern allein nicht verbleiben; alsowird dadurch ebenfals festgestellet, und gleich-samT 4