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280Sechszehntesdie Fütterungs=Lieferungen, und Frachten,welche denen Franzosen geschehen, seynd zumTheile bereits vergütet, zum Theile aber dieZahlung anzuhofen, und also bey der Fran-zösischen Einquartirung der Unterschied zwi-schen der blosen Einquartirung, und denenEinquartirungs=Kosten nicht vorfindlich, nochstatthaft. Ich muß gestehen: der Einwandist sehr anscheinend: mich förchtet aber nichtwenig, daß er in der That dem Monde ähn-lich seye, welcher auch scheinet, indessen nichterhizet, noch erwarmet. Ich weis wohl, daßdie beschehenen Lieferungen zum Theile bereitsbezahlet seyen. Ich zweifele auch gar nicht,daß die ruckstehenden Zahlungen annoch erfol-gen werden. Alleine wann werden dieselbenwohl erfolgen? Nunmehro seynd es mehr /dann zwey Jahren, daß die annoch unbezahl-ten Lieferungen geschehen. Und wer weißob die Zahlung nicht noch mehr, dann zweyJahren zurücke bleiben werde? Gereichet esalso dem Eigenthümer nicht zu Last, und Be-schwer, daß er in Ankaufung der geliefertenFütterung beytragen, und jährlichs baaresGeld vorschiessen, indessen auf die Zahlungoder Verguͤtung etliche Jahren warten müsse.Zudeme, wie, und auf was Art geschicht dieZahlung? Wie Landes kündig; so wird dieRation, welche zuweilen 20. bis 23. Stüberkostet, mit 16. Sols oder 16. Stüber, undeine Fuhr, oder Fracht, die zwey, drey, ja öf-ters wohl mehrere Cronendahler zu stehenkommt,