262Sechszehntesder zur Wohnung unentbehrlichen Sachen.Hospitiorum nomine (sagtTHOLOSANUS in Syntagm. Jur. univ.Lib. XIX. Cap. 8. num. 5.domini tenentur praebere hospitibus, quaehabitationis causa tantum necessaria sunt.Welches nach Anerrinnerung des vorbelobten.STRYCK cit. Cap. 5. num. 29.also, und dahin zu verstehen, daß die gemeineBefehlichshaber, als Sergeanten, Corporale,und die darunter, dergleichen alle andere Sel-daten sich mit des Wirths, Feuer, und Lichtebehelfen, und ihre Sachen dabey verrichtenmussen Die Einquartirungs=Kosten hinggen seynd die Verpflegung, oder Ernährungderer Soldaten, Knechten, und Viehes, dieFourragen-Lieferungen, und dergleichen Bey-träge, welche (wieMEVIUS singular. Quaestion. juris incausis proprietariorum, & pensionariorum controversi Cap. IV. num.131.ganz rechtlich anmerket) entweder durch dieLandes=Obrigkeit ordentlicher weise angekün-det, und ausgeschrieben, oder aber von denenSoldaten durch eigenthätige Anmaſſung, undVerfahren angeforderet, und aufgebürdet§.6.worden
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten