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261Stück.denen Kosten nur eigentlich die Frage seye,wer von beeden, nemlich der Verpfächter, oderAnpfächter selbige tragen müsse Certe(schreibtSTRYCK Oper. Omn. Vol. I. Disput. XXIV.Cap. 5. num. 32.)quod conductores attinet, hospitaturae nu-die decisionem suppeditat arg. I 2. C. de met.& epidemet ibi. solis Dominis conductoribus.que deserviant. Onus enim domus est, à quoInhabitans non eximitur. Sola dubitatio su-perest de sumptibus metatorum nomine fa-ctis, von Einquartierungs-Kosten.§. 5.Von allen jezt angeführten Meynungenhalte ich, so viel untergebene Sache anlanget,die leztere für die allerbeste, und auf unseredermalige leidige Umstände die allerschiklichste.Dahero es auch vor allem erforderlich seynwill, etwas genauer zu bestimmen, was ei-zentlich die Einquartirung, und was hinwie-derum die Einquartirungs=Kosten seyen. DieEinquartirung, welche auch wohl das Obtachgenennet, und bey guter Policey nach Maasse,und Beschaffenheit derer Häuser, oder Feuer-stäte, und Wohnungen eingerichtet wird, be-stehet in Darreichung, und Verstattung deslosen Unterschlaufs, oder Wohnung, undderR 3