240Fünfzehntesdere Busch=Bediente nicht wissen, daß, undwie viele Klafter dem Stifte jährlichs seyenangewiesen worden? Solte es leztlich seyn /daß das Stift im vorigen Jahre hundert ver-schiedene Manutenenz=Verordnungen erhal-ten habe; so wird dasselbe ja davon noch wohleine aufweisen können. Und dannoch hat sel-biges (wer wird es wohl denken, und begrei-fen können) von allem diesem nicht das min-deste beygebracht, noch ein einziges Beweis-Stuck aufgeleget.§. 11.Das einzige, so dem Werke einen Scheingiebt, ist, daß beede Beamte in dem erstat-teten Bericht erwehnen, bey ihren geleistetenPflichten nicht anders bezeugen zu können,dann daß bey ihren so wohl, als vorherigen,fort von undenklichen Zeiten her dem klagen-den Stifte aus dem Stadt=Walde durch ein-und auswendige Bürger das nöthige Brenn-holz, ohne daß von seiten des Magistratsdesfals ein Verbott jemals angeleget, fürGeld seye zugeführet worden. Alleine da erst-lich sothaner Bericht von dem klagenden Stiftenicht beygeleget, sondern von hieraus einge-forderet, und lang nach der eingeführten Klageerstattet worden; so bleibt es vor, wie nachdabey, daß das Stift seine Klage nicht be-scheiniget habe. Zum andern ist von demStifte ausdrüklich eingestanden worden, daßder
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