232Fünfzehntesnung, Kraft welcher denen Bürgeren verbot-ten worden, kein Holz anderwertlich zu ver-kaufen, der Vernunft, und allen Pflichtengemäs, immassen nicht Holz genug würdeangeschafet werden können, wann die Bür-ger, und Fuhrleute ihr erhaltenes Holz zu ver-kaufen, und demnach wieder neues Brennholzzu begehren freye Macht, und Gewalt habensolten. Woraus da gegenseitiger Unfug zurGenüge erhellete; so bittete, das klagendeStift zum Beweis des angeblichen juris lig-nandi, & pascendi anzuweisen, und bis da-hin bey der gemachten Verfügung, und Ver-ordnung es zu belassen.§. 5.Hierauf wurde zwar denen Beamten, dieSache in den Stand, wie sie ante litem mo-tam gewesen, absque praejudicio causae principalis herzustellen, anbefohlen, so dann Com-millio, beede Theile kürzlich zu hören erthei-let: dagegen aber von dem Stifte weiter an-gezeiget, daß es vor der jungern Verordnungan den gewöhnlichen Tägen gleich allen übri-gen Bürgern, und Einwöhnern das nöthigeBrennholz von undenklichen Zeiten her in demgemeinsamen Walde selbst gesuchet, und nachHause gefahren hätte. Nach dieser Verord-nung hätte es auch alle Jahren bis zu gegen-wärtiger Rechts=Pflege das Brennholz sineulla novatione, aut turbatione beständig ge-nossen,
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