219Stück.muthung obhanden, ob der Testierer selbst,oder ein anderer den Faden durchschnitten,und das Testament eröfnet habe. Zugeschwei-gen, daß der Testierer das Testament allen-fals aus anderen Ursachen, dann um selbigeszu widerrufen, eröfnet haben könne: Einwelches dahier um so mehrern Anstand erregenmuß, als vernünftig nicht zu vermuthen, daßein Testierer, welcher ein berühmter Rechts-Gelehrter gewesen, sein Testament lediglichröfnet, und den Bindfaden durchschnittenhaben würde, fals er selbiges zu widerrufenväre gesinnet gewesen.§. 16.Mit der dritten Nichtigkeit ist es solcherge-stalt bewendet, daß selbige auch nur zu berüh-en, ich einen Abscheu trage. Mein wer wirdwohl in kaltem Fieber traumen, daß dasGrosvätterliche Testament nicht anerkennet,oder recognosciret seye. Hat nicht der nun-mehro schwachsinnige Johann Adolph von S.ausdrüklich gebetten, daß er bey der Erbschaftmögte gehandhabet werden? Hat nicht derVormund derer minderjährigen C. erkläret,von ihnen beschlossen zu seyn, daß der Con-tantin N. das vermachte Fuder Wein kiesenkönnte? Hat ein, oder der andere Vormund,ich will nicht sagen, schriftlich angeben, son-dern auch nur denken dürfen, daß die Unter-schriften des Testaments ohnrichtig, oder zwei-fel-
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