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4 (1768)
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206Vierzehntesdavon provociret, derowegen sothane Urthel inbetref der in zweyterer Ehe verwendeten Bau-und Verbesserung=Kosten zu bestättigen, übri-gens aber dahin zu reformiren, daß Appellan-ten von der wegen der aus ersterer Ehe ruck-ständig gewesenen, und in zweyterer Ehe bezahl-ten Kaufschillingen angehobenen Klage zu ent-ledigen, und loszusprechen, so dann die wegendes in zweyterer Ehe ausgebrochen seyn sollen-den Brandwein=Kessels Act. primæ instantiæfol. 6. und wegen der ruckeingeklagten Gegen-forderungen Act. primae instant. fol. 1 & Act.huj. instant. N. 16. off und deferirten Jura-menta dan- & respondendorum abzunehmen,und des Endes Commissio zu ertheilen, undendlich eine Halbschied der aufgegangenen Ko-sten gegeneinander zu vergleichen, und aufzu-ben, die andere Halbschied aber bis zum nä-hern Spruch auszustellen seye.XIV.Von Wirkungs-Kraft der Revi-sion in Verfolg des sechsten Stükes.§. 1.achdeme das von dem verlebten Wolf-gang Wilhelmen von P. errichtete Te-stament, worinnen er seinen Enkel, und Ur-enkeln