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4 (1768)
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182Dreyzehntesbey 8) in zwey dritte Theile derer Kosten fäl-lig zu ertheilen, der übrige dritte Theil aber zuvergleichen seye.§. 4.Von diesem Rechts=Spruche haben dieBeklagten stehenden Fusses provociret, die ein-gelegte Berufung am 20ten folgenden Mo-nats Merz, mithin innerhalb der dreysigTäge dahier eingeführet, und demnacham 15ten Junii die Justifications=Schriftübergeben. Dahero die Beobachtung dererNothfristen, und Feyerlichkeiten für so richti-ger zu halten, je bekennter es ist, daß auf dasfatale prosequendi, & exhibendi acta dahierso genau nicht pflege gesehen, noch dieserthalbdie Berufung für erloschen erkläret zu werden.§. 5.Gleichwie demnach die Ordnung zu Ent-scheidung der Hauptsache führet, und danndie in voriger Instanz eröfnete Urthel verschie-dene Theile, oder Puncten in sich fasset; alsoist sothane Urthel nothwendiger Dingen zu zer-gliederen, und ein jeglicher Punct insbeson-dere abzuhandelen.Erster