181Stück.aß 1) die beeden vorgeschlagenen Zeugen überdas beygelegte Zeugnuß exceptionibus, inter-gatorisque talvis vorläufig eidlich zu ver-men, und demnach die stehender zweyternerbauete Scheune, Stall, Keller, undspeicher durch zwey von Amtswegen zu er-nnenden unpartheyischen Werks=Verstän-zen in Augenschein zu nehmen, und die be-denden Baukosten, wie auch das von deren Scheunen an die neue allenfals erweis-verwendete Holz in zustand der streitten-Theile, nach ihrem dermaligen Werthtels eydes zu taxiren, und 2) Beklagte als-in den Werth, jedoch nach Abzug dessen,das von der alten Scheune erweislich ver-ete Holz werth geschäzet würde, demler zu vergüten, nicht weniger 3) den interer Ehe gesezten Brandwein Kessel ob-zugeben, fort 4) die strittigen Kaufschil-en cum interesse à tempore litis contesta-wiederzugeben, hingegen aber 5) des Klä-Ehefrau von dem in Betref des vorheri-Brandwein Kessels gefordereten pretionimoris freyzu-prechen, wie auch 6)em in Ansehung der vorgegebenen Schuld-erungen von 14, und 28. Rihl. d. ferir-tramento calumniae noch zur Zeit zu ent-n, so dann 7. die Beklagten mit diesenrungen so wohl, als wegen der in zwey-Ehe verkauft seyn sollenden Länderey,darab empfangenen Gelder gemachtenbrache ad separatum hinzuverweisen, an-berM 3
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