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4 (1768)
Seite
180
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Dreyzehntes180Halbschied von seinem leiblichen Bruder an-erkaufet, demnach auf Absterben der ersternEhefrauen mit der Sibillen R. sich zur an-dern Ehe begeben, mit selbiger auch einigeKinder gezeuget, und in der zweytern Ehe seinem Bruder die Kaufschillingen des Anerkauf-ten halben Kothen mit fünfzig acht Rthl. sowohl abgeführet, als auch auf dem Kotheneine neue Scheune, Stall, Keller, und Spei-cher gebauet, so dann einen neuen Brand-wein=Kessel gesetzet.§. 2.Als nun derselbe seinen zweyterer Ehekin-dern zu lezt in die Ewigkeit gefolget; so hat diehinterlassene zweyte Ehefrau, welche sich nach-gehends mit Jacoben P. verheyrathet, denenersterer Ehekindern den Kothen zwar abgetret-dieten, und eingeraumet, dahingegen aberdiein zweyterer Ehe zahlten Kaufschillingen,verwendeten Bau Kosten, und endlich densezten Brandwein=Kessel angeforderet, undwegen derer Verweigerung wider die erstererEhekinder gerichtliche Klage angehoben.§. 3.Worauf von denen ersterer Ehekindern ver-schiedene Gegenforderungen eingeführet, so dannach geendigtem Schrift=Wechsel am 22tenFebr. laufenden Jahrs gesprochen worden /daß