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4 (1768)
Seite
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79Stück.XIII.Von den in zweyterer Ehe verwen-deten Bau= und Besserungs-KostenVon Natur, und Eigenschaft ei-nes Brandwein=Kessels.Von den in zweyterer Ehe zahl-ten Kaufpfenningen wegen ei-nes in ersterer Ehe anerkauftenGuts.Von Ruckklage.§. 1.Der Albert H. hat sich zu erst mit der Ca-tharinen N. verheyrathet, und mit der-selben nicht nur vier Kinder gezeuget, sondernwährender dieser Ehe eine Halbschied ei-in dem Amte A. gelegenen Kothen (seinen Eltern geerbet, hernächst die ander-Halb-M 2Kothen ist ein bergisches Wort, und heist so viel,als ein kleines Bauren⸗Gut. Zuweilen wird die-ſes Wort auch in einem anderen Sinne gebran-chet, als Schleif⸗Kothen. Jedoch iſt davon hierdie Rede nicht, mithin die fernere Erklärungunnöthig.