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159Stück.nen Eiche um so weniger befreyen möge; alswegen der auf dem Ufer gestandenen, undalso nach den neu gefundenen Steinen derKlägerinne zugehörigen Eiche der Possesso-nal Proceß hauptsächlich entstanden, und derBeklagte dabey nur gehandhabet, mithin da-hier plazgreifig ist, wasLEYSER ad w. spec. 499. med. 10.schreibt: Per hunc (possessorium nempeprocessum) quippe non absolvitur, & di-mittitur judicium, sed praeparatur potius,kerploratur, uter ex litigatoribus, durantejudicio possidere, & uter petere debeat.§. 16.Als viel aber die Proceß=Kosten anlanget;ist desfals natürlicher Dingen ein Unter-wied zu machen. Die bey dem Possessorial-Proceß aufgegangenen Kosten seynd in erste-Instanz zur Halbschied, und in zweytererInstanz ganz und völlig dem Beklagten zuer-nnet worden. Dahero solche rechtskräfti-zen Urtheln dermalen nicht mögen abgeände-et, noch aufgehoben werden. In Betref dergegenwärtiger Instanz aufgegangenenKosten hingegen bewahret obbelobterLEYSER cit. med. 10.swar, quod is etiam, qui in possessorio vi-ctoriam reportavit, in petitorio tamen adex