Eilftes148darum nicht hätten geflochten seyn können,und daß unter einem jeden Steine drey kleineSteinchen, welche nach Aussage des drittenZeugens so dick, als eine Faust, und an Far-be greis grau gewesen, wären gefunden worden. Woraus also nicht nur vorangeführte,sondern auch der erste, und zweyte Zeug adinterrog. 12. ja so gar der fünfte Reprobato-rial=Zeug Theodor H. ad interrog. 8. ejusqueinstantiam secundam ex ossicio schliessen, unddafür halten, daß die gefundenen zwey Steinewahre Gränz=Steine seyen. Deine der erste,und zweyte Zeug ad interrog. 10. & 15. an-noch hinzusetzen, wohl möglich seyn zu kön-nen, daß die gefundenen Steine jüngsthin /wie auch aus einer andern Ursache, als inn dieGränzen anzuzeigen gesetzet worden wären;immittels seheten die Steine alt, und alsGränz=Steine aus, und hätten die Nach-bahrn, die bey der erstern Hebung gewesen /geſagt, daß ſie die Steine in feſtem Grundegefunden, dahero zu schliessen, daß es alteGränz=Steine seyen.§. 8.Solcher von denen Zeugen abgefasseteSchlus wird dadurch des mehrern bestättiget,daß eines theils die Mark= und Gränz=Steinein hiesigen Landen eben so, wie nach Zeug-nüsse desBeck
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