147Stück.nicht von dem Zustande derer Steine nach dererstern Hebung, sondern von dermaliger de-terselben Liegenheit redet, und es also sichleichte zugetragen haben kan, daß die Steine,welche nachgehends annoch einigemahlen ge-oben, und ausgenommen worden, bey derleztern Hebung so, wie der Zeug angiebt, undauch bey dem genommenen Augenscheinegefunden, seyen erhöhet worden. Gesezt aberauch, daß die Zeugen in diesem Puncten sichdersprächen; so mögte desfals jedoch denenZeugen in allen übrigen Umständen, worinndieselben übereinkommen, allinger Glaubcht abgesprochen, vielweniger die Erfindungrer Steine in Zweifel gezogen werden, alsovon nur bis dahin die Rede gewesen ist.§. 7.Nunmehro auf dererselben Art, und Gat-ung zu kommen; so bekundschaften der dritte,erte, fünfte, und achte Zeug ad interrog.17. 18. 19. & 21., daß bey Hebung, undWidereinsezung derer Steine, wobey sie stetsegenwärtig gewesen, kein unterschleif gesche-en können, daß die Steine, sonderlich der-jenige, welcher in trokenem Lande gestanden,fester Erde, welche etliche Jahren nicht ge-graben gewesen, gefunden worden, daß dieSteine mit lebendigen Wurzelen, welche mitder Schaufel von einander gestossen worden,unwachsen gewesen, mithin die Wurzelenda⸗
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