143Stück.Wilhelm H. von ungefehr gekommen, fra-gend, was sie zu thun hätten. Worauf alssie geantwortet, daß sie alte Gränzsteine auf-suchen wolten: so hätte ersagter Wilhelm H.nicht allein gesagt, daß er vor zwanzig Jah-len zu N. die Kühe gehütet, und einen Stein,worauf er ofters gestanden, gesehen; sondernauch ungefehr den Ort angewiesen, wo sieeinen Stein gefunden, welcher mit Wur-zeitso umwachsen gewesen, daß die WurzelnHacken hätten von einander müssen ge-sen werden. Nach also ein wenig entblös-en Steinen wäre der drittere Zeug Schöpfenmon K. zufolg seiner, wie auch der drey vor-gen Zeugen aussage ad Art. 10. & 11. &interrog. 12. 13. & 14. darzu berufen, dar-die Steine von dem Peter S. und demoh auf dem Gute zu N. ausgegraben,gehoben, und unter jedem Steine dreySteinchen, als Zeugen gefunden wor-§. 5.Ohne ist zwar nicht, daß die Ausgrabung,Hebung derer Steinen nicht förmlich,ordnungsmässig verrichtet worden, wiedes auch der drittere Zeug Schöpfen Antonmerkennet, ad interrog. 15. gestehend,der Ausgrabung gesagt zu haben, daßso eigenmächtig und einseitig das ausgra-nicht bewuͤrken könnte. Alleine da die Klä-gerinn, oder vielmehr derselben verstorbenerEhe-
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