138ZehntesBart. ibi. Qua de re optime Ripa tractar, &Rota in novis, 446. Attamen adversus tressententias conformes, ut earum executioimpediatur, non poterit objici, quod superrestitutione in integrum lis pendeat: und da-durch sattsam zu erkennen giebt, daß vor derRestitution drey andere einstimmigen Urthelnerforderet werden, fals das Gesetz von dreygleichförmigen Urtheln Platz finden solle. Da-hero auch leichte zu ermessen, daß der §. 6. ausdem §. 5. nicht fliesse, sondern von einem ganzandern Falle rede, und verordne.§ 10.Wann nun hieraus so viel erhellet, daßdie gebettene Revision dahier statthaft, unddarum zu erkennen seye; so ist annoch mit we-nigen zu berühren, was für eine Würkungdieselbe in untergebenen Falle nach sich ziehen,und ob sie auch die Aufschiebungs=Kraft habenkönne. Zufolg obangeführten Rechtsgrundenseynd erstlich dahier keine drey einstimmigenUrtheln obhanden, und mag auch also dieCLEMENTINA I. de Rejud.dahier nicht eintrefen. Desgleichen seyndauch in secunda & ulteriori instantia keinezwey gleichlautende Urtheln nacheinander er-gangen! immassen die in Restitutorio ergan-gene Urthel nicht mitzurechnen, und fölglichnur
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