Siebentesaller Güter Zeits-Lebens zwar verbliebenAls aber dieſelbe ihrem Manne in die Ewigkeit gefolget; so ist wegen der immobilar Erb-schaft, oder vielmehr wegen der erbpfächtigenMühle zwischen deren, und des Mannes An-verwandten, als nemlich dessen Bruder Reiner, und verstorbenen Bruders Wilhelmennachgelassenen Kinderen Johann, und Eva K.Streit entstanden. Der Frauen Anverwandteeigneten nemlich die erbpfächtige Mühle inGefolg des errichteten Testaments sich zu: desMannes Verwandte hingegen beschuldigtendas Testament vieler Nichtigkeiten, und behaup-teten also, daß sothane Mühle nach hiesigenLandes=Gesezen ihnen an= und zugefallen seye.§. 4.Hierüber geriethen beede Theile endlich ineinen ordentlichen Rechtshandel, welcher nachaufgeworfenen vielfältigen Puncten, und vol-lendetem Schrift, Wechsel am 22ten Decemb.1757. zum Vortheile des Mannes Anver-wandten dahin entschieden wurde, daß be-klagte Erbgenahmen der Wittiben Clara N.die von dem Adolphen K. erworbene Mühleund sonstige Erbstücker una cum perceptisdie motae litis denen Klägern abzutretten, undeinzuraumen schuldig, hingegen der Punctusmeliorationum, und der in Betref sothanerStüker in ersterer Ehe verwendt seyn sollen-den Gelder, oder desfals machende Ansprache* * *
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