Druckschrift 
4 (1768)
Seite
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Stück.cheune, und Stallung dem Adolphen K.ssen Erben mit denen Bedingnüssen inſacht ausgethan, daß erſagter Adolphund dessen Erben sothane Muhle von nunund hinführo jure, & titulo emphyteu-sitzen, geniessen, und behalten, selbigeeren, und ohne Bewilligung nicht be-en, noch veräusseren, so dann alle Jahrzwanzig Rthl. zum gewissen unab-glichen Erbpfacht geben sollen.§. 2.demnach hat der Erbpfächter Adolph K.der Clara N. sich verheyrathet, so dannUnfruchtbarkeit der Ehe mit selbigerztere Willens=Verordnung, worinnenvon dem andern zum Erbe aller ihrenund Forderungen, so wohl gewonnen,eworben, Gereid, und Ungereid, alsoch überkommenden, jedoch die Stock-Stamm=Güter ausgenommen, einge-anbey des Manns dreyen Brüdern,stlich Wilhelmen, Ludewig, und Rei-K. eine Pistohl, oder Louis dOr ver-worden, im Jahre 1725. errichtet,adlich im Jahre 1730. mit HinterlassungEhe=Frauen, und ohne HinterlassungLeibes=Erben das Zeitliche gesegnet.§. 3.ist also die hinterlassene Wittib in Ge-hiesiger Landes=Rechte in dem Genussealler5