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4 (1768)
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87Stück.Reichs Abschied von 165415.125.§. 3.leber dieses ist noch zur Zeit nicht zu unter-en, sondern gehöret unwidersprechlicherssen zur Hauptsache, ob dahier drey gleich-ze Urtheln vorhanden, und desfals dieſion anders nicht, dann cum effectu de-tivo zu gestatten seye; zumalen von denenidenten verschiedene, und weitschichtigeweg=Gründe, warum die obhandenen Ur-für drey gleichförmige nicht zu halten, be-angeführet worden, derer Berührungdermalen annoch unzeitig, und bis zuterung der Hauptsache auszustellen, esdann, daß man wider alle Ordnung dennet der zuerkennenden Revision mit derptsache vermischen, und eines mit demzugleich erledigen, und abthun wolte.5.4at nun demnach die Revision dahier statt;auch nothwendig folgen, daß dersel-gewöhnlich= und ordentlichen Wür-nemlich der effectus devolutivus &sivus beyzulegen seyen. Sonsten wuͤr-selbe nicht allein ganz fruchtloß seyn, son-schon würklich festgestellet werden,Revision nur cum effectu devolutivotten seye. Mithin würde man schondas-F 4