25Stück.ederum verheyrathen wollen; mithin wäredes Mannes leids eine Ursache, daß selbi-in den Rhein gelauffen, umständlich ver-men, und allenfals mit der Annen N.rontiren, nicht weniger die vorerſagteleute Johann, und Barbara H. wegenvorgewiesenen Streits constituiren, undrotocollun, innerhalb acht Tagen Zeitheiterer Verfügung einsenden solle.IV.von der einem angeklagten ge-gebenen Collation.§. 1.Jahre 1734 hat Catharina Theresiavon N. ein Beneficium, oder Personatgestiftet, und dabey unter andern ver-, daß nach ihrem Tode, das Jus pa-aus, ein ehrliches, und Lebens=halbertadelhaftes Subjectum zu diesem Beneficioenennen, und zu präsentiren ihre beedeten, nemlich ihres verlebten Bruderserlassene beede eheliche Töchter, jedoch mitsem ausdrüklichem Unterschied haben sollen,Aelteste von Jahren, nemlich die Mar-ga-B 5
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