26Viertesgaretha Francisca von N., und nach derenAl sterben ihre eheliche Descendenten, und zwarder Aelteste von Jahren, ohne Unterschied desGeschlechts jederzeit den Vorzug haben, inAbgang aber jezbermelter Margaretha Fran-cisca, und deren ehelicher Descendenten dasJus patronatus deren Schwester MargarethaIsabella von N. und deren ehelichen Descen-denten, jedoch dem Aeltern von Jahren vor-züglich zukommen solle.§. 2.Als nun nach Ableben der Stifterinne diegeistliche Pfründe durch Abgang des damitversehen gewesenen Johann C. erlediget wur-de, so übete obersagte Margaretha Francisca,welche Mittlerweile mit Damian Freyherrnvon B sich verheyrathet, und einen SohnWerner zur Welt gebracht, das ihro in derStiftung beygelegte Gerechtsam aus, undbenannte zu der Pfründe ihren vorgemeltenSohn. Dieser hielte aber die Personat nichtlange, sondern resignirte selbige im Jahr 1747wieder zu den Händen seiner Eltern. Wor-auf dieselben von neuem damit versahen einensichern Priester, Namens Sebastian W.,welcher das Ohnglück, und Schicksaal hatte,daß von dem Fisco zu N. im Jahre 1746. wi-der ihn des angeschüldigten ohnerbahren Wan-dels, und Aufführung halber eine FiscalischeKlage angehoben worden.§3.
Einzelbild herunterladen
verfügbare Breiten