Druckschrift 
4 (1768)
Seite
13
Einzelbild herunterladen
 

Stück.er währender seiner Anwesenheit über die klä-gerische Forderung nicht einmal vernommen,mithin die Forderung bis dahin nicht nur nichttig gestellet, sondern annebst dieselbe wegenunterlassenen Vernehmung, und übrigergeführten Umständen vielen Zweifeln undJerdachten unterworffen seye.§. 6.Wannenhero meines wenigsten Erachtensprechen wäre, daß der Beklagte von derobenen Vorzugs-Klage los zu sprechen,agegen der Kläger in die aufgegangenenten nach rechtlicher Ermässigung fällig zutheilen seye.III.a einem im Brunnen gefun-denen Cörper.§. 1.Als der am 23ten Merz laufenden Jahrsverlustig gangene und 50. Jahren alteHenrich N. am 28ten selbigen Monats in demdem Markte stehenden Brunnen tod wie-der-