Stück.respective 54. Reichsthaler dem Klägern unaam interesse a die morae litis wiederzugebenhuldig, und darzu, wie auch in eine Halb-d der aufgegangenen Kösten nach rechtli-Ermässigung zu verdammen, die andereHalbschied aber zu vergleichen, und gegen-inander aufzugeben seye.II.Von Vorzugs=Rechte.§. 1.Der verlebter Johann D. hat wieder denAnton L. am 14ten Dec. 1752. eineSchuldforderung von 237. Reichsthaler ein-geklaget, anbey zu Sicherstellung seiner For-lung die von dem Anton L. bey der Bergi-den Pfenningsmeisterey zu empfangendenelder in Zuschlag zu legen gebetten, den ge-tenen Zuschlag auch selbigen Tages erhal-darauf den Proceß wider seinen Schuld-fortgesezet, am 27. Nov. 1754. eine Con-tumacial-Urthel ausgewürket, und in derenGefolg die in Zuschlag gelegten Gelder, jedochgo cautionem empfangen§.2.A 4
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