Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
309
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305Sichszehntes Stück.von T. vor und nach ergangen, und wodurch dieImploranten anweisen wollen, daß, obgleich dievon dem Adolph Freyheren von T. am 30. April1725 geschehene Schenkung durch die am 17. Febr.1730 eröfnete, und sub lit. I. anliegende Urthel fürnichtig erkläret, und ihnen jene Briefschaften, welchedie auserwonnenen Güter betreffen, herauszugebenbefohlen worden, jedennoch sie wegen der von demFreyherrn von T. laut der Anlage sub lit. K.nachgesuchten Restitution allererst im Jahre 1756vermöge der am 17. Julius und fünften Decemb.1755 ergangenen, und sub lit. L. & M. beygeben-den Urtheln zum wirklichen Besitze gelanget, gleich-wol aber die Herausgebung der Briefschaften vonneuem bestritten, und dadurch ausweis der am 23.Decemb. 1758 ausgesprochenen, und sub lit. N.beykommenden Urthel die Vollstreckung der vorheri-gen Urtheln wäre verschoben worden. Alle dieseUmstände und Beweisstücke haben zwar ihre guteRichtigkeit; nur ist aber Schade, daß dieselben da-hier nichts bewirken können. Die angerühmtenUrthel haben nemlich mit untergebener Sache nichtden allermindesten Zusammenhang, sondern dieErbschaft des verlebten Adolph Freyherrn von T.zum Vorwurfe; maßen darüber zwischen den jetzi-gen Impleranten, sodann dem Johann HenrichFreyherrn von T. gestritten, und von den erstendie von vorerlagtem Adolph Freyherrn von T. ge-thane Schenkung, wie auch errichtetes Testamentangefertiget worden. Wann auch gleich aus dersub lit. N. anliegenden Urthel zur Genüge erhellet,