Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
300
Einzelbild herunterladen
 

300Sechszehntes Stück.Acten einsehen sollen, bevor er in die Länge undQueer geschrieben, und das Daseyn der Acten ge-läugnet hätte. Allein damit war demselben nichtgedienet. Er muste Nichtigkeiten ausdichten, desEndes in jetziger Instanz das Daseyn der Actenkeck abläugnen, sodann mit einer bezeichneten Stirneſagen, daß die Einrede der bey dem Kaiſerlichenund Reichskammergerichte anhängigen Sache nich-tiglich verworfen, und sein zum Kammergerichte ge-nommener Recurs, oder besser zu sagen, Zufluchtder boshaften Unverschämtheit wäre abgestricketworden.§. 18.Aus obigem allen fließet die zehnte und eilfteNichtigkeit von selbsten. Der Imploranten Sach-walter hatte nemlich den Richter voriger Instanzbelehret, daß die Renthverschreibung vom Jahre1578 sich auf einen andern Brief vom Jahre 1564abbeziehe, mithin ohne diesen Brief keinen Beweisausmachen könnte. Er hatte theuer versichert, daßdas Urbild der Renthverschreibung vom Jahre 1578,wie auch des Uebertrags vom Jahre 1627 nie bey-gebracht noch aufgeleget worden. Er hatte ange-wieſen, daß die Renthverſchreibung vom Jahre1578 nur von 60 Malter, dahingegen der Ueber-Ertrag vom Jahre 1627 von 63 Malter rede.hatte bis zu aller Völle dargethan, daß in dem Ue-bertrage vom Jahre 1627 die Erbrenthe nur zu64 ½ Reichsthaler in Geld angeschlagen worden.Er hatte aus seinen vor Adams Zeiten beschriebenenGe-