Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
298
Einzelbild herunterladen
 

Sechszehntes Stück.293Octob. 1682, und 2ten Octob.1683 von den Frey-herren von R. ſprechen, hingegen die Implorantenvon diesen von R. nicht herstammen, noch davon ihrGerechtsam haben. Abermals ein leeres Bestrebenund eiteles Beginnen. Freylich sprechen die beidenUeberträge von den Freyherren von R. nicht. Mel-den sie aber zugleich, daß besagte Freyherren die er-sten gewesen, welche die Erbrenthe errichtet oder ver-kauft haben? Bezeugen nicht vielmehr die Actenallenthalben, daß es dieselbige und nemliche Erbrenthesey; welche Hartard von P. und dessen Ehegemahlinn Anna von V. ihrer Muhme verwittibter vonWasQ. am 28. Merz 1578 verkaufet haben?kann daher zur Sache schaffen, ob die Implorantenvon denen von R. abstammen, und ihr Gerechtsamvon denselben herleiten, oder nicht? Ist nicht genug,daß der Hartard von P. samt seiner Ehegemahlinnedie Erbrenthe errichtet oder verkaufet? Ist nichtgenug, daß selbiger darzu befugt und berechtigetgewesen? Wenigstens haben die Imploranten sichnoch nicht einfallen lassen, solches zu verabreden,oder in Zweifel zu ziehen. Sollte auch diese Lust istnen annoch ankommen; so haben sie alsdann zu be-weiſen, daß ihre, oder vielmehr ihres ErblaſſersAdolphs Freyherrn von T., welcher im Anfangedieses Jahrhunderts gestorben, und dessen revolu-tarische Erben die Imploranten seyn, Gerechtsam zualsdem Gut M. weit älter und gegründeter sey,des Hartards von P. der sothanes Gut für die Erb-renthe verpfändet hat.5.17