Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
296
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Sechszehntes Stück.296August 1663 ergangenen Urthel die Psächter desverpfändeten Guts der Wittiben des Bertram P.die Erbrenthe aus dem jährlichen Pfachte zu entrich-ten schuldig erkläret, daß zwischen vorerſagter Wit-eiben und dem Freyherrn von R. am 23. August1662 eine ordentliche Berechnung über den Em-pfang der Pfächte gepflogen, daß das Kloster aus-weis der am 23. Merz 1697 eröfneten Urthel beydem Genusse der jährlichen Erbrenthe für seinen An-theil gehandhabet, daß dieſe Urthel bey hieſigemHofgerichte sowol, als auch bey dem Kaiserlichenendlichund Reichskammergerichte beſtätiget, daßJuliusbas mandatum de exequendo em 16.jahrs1746 erkannt, und am 16. August selbigendahier insinuiret worden. Wer also durch drey Ur-sollchel bey dem Beſitze gehandhabet worden,derselbe in dem Besitze sich nie gefunden haben?Wann die Appellanten daran nur zweifeln wollen;so hätten sie zugleich läugnen sollen, daß die dreyvon mir angeführten Urthel jemals gewesen undwirklich obhanden ſeyn.§. 15.Um den Imploranten darzu keine Zeit zuben, eile ich sofort zu der sechsten Nichtigkeit,welche daraus entstehen soll, daß weder erwiesen,wie die Erbgenahmen P. zu der Renthverschrei-bung gelanget, noch von dem Kloster zum heiligenGrabe die Urbilde der beiden Ueberträge vom erstenSo vielOctob. 1683 bis dahin aufgeleget worden.uner-das erste anlanget; so geſtehe ich gerne einwiesen