Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
243
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Fünfzehntes Stück.143wann aus großelterlichen und elterlichen Schulden-lasten gerathen, nach guten Verhalten aus Diere-tion solchen Heirathspjenning verbesseren werden,ingegen dieselbe dem adelichen Herkommen undGewohnheit gemäß auf solch ihr kindliches Antheil,auch alle Seith= und Beyfälle zu verziehen gehal-ken sey. Würde aber jetztgedachte unsere Tochterdes geistlichen Stand antreten, alsdann soll ihrebenmäßig die darzu nöthige Aussteuer samt übri-gen Spesen dahin gefolget werden. Und thun wirbeide Eheleute unsern Söhnen samt und sondershiebey ernstlich und getreulich aufgeben, und ihrGewissen damit beschweren, jetztgedachter unsererTochter zu Unterhaltung eines ehrbaren, gottseligenLebens, und einer adelichen Fräulein wohlanstän-diger Tugenden möglichsten Fleißes beförderlich zuseyn, und darzu allen Verschub zu leisten, dafernewir, ehe und bevor selbige zum geist- oder weltli-chen Stande kommen würde, mit Tode abgehensollten. Würde aber obgemeldte unsere TochterAmalia Regina gegen unseres Verhoffen ausser sol-chem Adelichen sich in niedrigen Stande verhey-Rathen, solchen Falls soll selbige einmal für allemit 1000 Richsthaler für ihr Kindtheil abgegütetseyn, und sich damit allerdings begnügen lassen.§. 11.Das andere Testament hat der revisorumGroßmutter Catharina Odilia Freyfrau von W. inGegenwart eines Notarius und sieben Zeugen am16. Dec. 1698 ertichtet, und unter andern ver-ordnet: