Fünfzehentes Stück.244ordnet: „Demnach stellete sie vor, was Maßen mit„ihrem vielgeliebtesten Eheherrn Hochseligen Anden-„kens den 9ten Tag Monats Julius im Jahre„1686 eine dispositionem inter liberos, und„letzten Willen gemacht, als wollte, daß es bey sol-„cher Verordnung (so viel dieser nicht zuwider) es„sein Verbleiben haben solle, und hiemit confirmi-„ren und bestätigen. Indem aber nun schon inple-„ben, leyder! vernommen, daß sich ein und„ander solche gegen kindlichen Gehorsam einzufolgen„widersetzen wollte, als thate nunmehr Hochwohl-„gebohrne Frau testatrix in allen und jeden, darinn„sie quocunque titulo berechtiget, es sey wegen„ihrer eingebrachten Ehesteuer, so hiemit ausdruck-„lich wiederfordert, und darüber nicht allein von g„meinen und Landsrechten gebührender, sondern„auch speciali titulo, & quidem per modum„constituti eingeraumt, und übertragener Hof„thek, sodann was wegen einigen Uebergenuß wey-„land der Hochwürdigen, Hochwohlgebohrnen An-„selm Franz Freyherrn von W. des Hochlöblichen„Domstifts zu Maynz Domherrn, und Johann„Adolph des Domstifts Speyer und Bruchsal Dom-wollte,„herrn einiger Maßen prätendiret werdenActi„fort in alle gereiden und ungereiden Güter,über-„nen und Forderungen, wie selbige mir auchHerren„kommen seyn, und mögten, meine dreiPhilipp„Söhne, namentlich Damian Erimund,„Gerhard, und Carl Lotharius, sodann meine„Tochter Amalia Regina, welchen dasjenige dafür„gerechnet werden soll, was in obangezogener elter-„lichen
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