Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
235
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Fünfzehntes Stück.legte die Klägerinn eine Urkunde, Kraft welcherder geschlossene Vergleich nachgehends aufgehobenseyn solle, bey, und fertigte die elterlichen Testanien-ten auf alle nur erdenkliche Art und Weise an.§. 4.Hierdurch entstund demnach zwischen beidenTheilen eine ordentliche Rechtsirrung, zu deren Ab-helfung am 15 Sept. 1723 causae referenti com-missio aufgetragen wurde, das Act. Num. 22.sub lit. A. angezogene elterliche Testamentumsalva re- & irrelevantia integraliter & in origi-nali, nicht weniger das in der Beylage sub lit. A. Act.Num. 30. resetirte instrumentum renunciationissowol von der Klägerinn als dem curatore des blöd-sinnigen Freyherrn von S. in originali sub poenarejeƈtionis vorbringen zu laſſen, beide Theile dar-über ferner nothdürftig zu hören, und von dem Erfolggehorsamst zu referiren.5. 5.Nach vieler und langer Verzoͤgerung wurde diesemendlich die Folge geleistet, und demnach die Endur-thel am 23. Junius 1762 dahin abgefasset, daßdie Freyfrau von B. nunmehro deren Erben in ihrefilial Anquot einzusetzen, und dabey in possessorio,salvo petitorio cum perceptis a die obitus ma-uis, jedoch salva collatione conferendorum,& solutione debitorum patentalium pro ratahereditaria zu handhaben, die aufgegangenen Ko-sten aber zu vergleichen seyn.5. 6.