Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
234
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Fünfzehntes Stück.234Nachkommen, samt und sonders einer mit des an-dern Bewilligung und mit reisem wohlgepflogenenRathe, nachdem sie von der Erbschaft und Gü-ter Gelegenheit, auch Einkünften und Beſchwer-nissen genugsam berichtet, hiemit, und Kraft diesesbey adelichen Ehren, als geleisteten leiblichen Eidesin alter best= und beständigster Form und Weise, wieſolches zu Recht geſchehen mögte, zu Vortheiltund Behuf ihrer annoch lebenden obwohlbemeldetenvier Herren Gebrüder, und davon herstammendenMannsstammes verziehen und renunciiren.p. 2.###4Diesem jedoch ungeachtet hat nicht nur derWyrich Wilhelm Freyherr von B. nach Absterbeder Freyfrau Catharina Odilia von W. die Erbschofam eilften Sept. 1706 durch einen Notarius undZeugen in Besitz nehmen lassen, sondern auch dessenhinterlassene Wittib Amalia Regina Freyfrau vonB. den Vorgang am 16 Junius 1716 bey hiesigemHofrathe angezeiget und gebeten; sie bey alle solchemBesitze ihres erbschaftlichen Antheils kräftigst zuhandhaben.75.3.#Als dawider von sicherem Freyherrn von Sals angeordnetem Vormunde des blödsinnigen Freyherrn von W. eingewendet wurde, daß die Klägerinn in Gefolg des von ihro selbsten beliebten Ver-gleichs sowol als auch der elterlichen Testamentenvon der Erbschaft ausgeschlossen, und mit ihremHeyrathsgute sich zu begnügen verbunden wäre;legi