Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
232
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232SXV.Von Gültigkeit des ritterbürtigen Töch-tern in dem Testament aufgelegtenVerzichtes.§. 1.Die Freyfräulein Amalia Regina von W. hat sicham eilften Jenner 1694 mit dem FreyherrnWyrich Wilhelm von B. vermählet, und am 24Jenner 1699 in Zustand ihres Ehegemals mit ihremBruder Damian Erimund Freyherrn von W.Namen ſeiner Mutter und Brüder nachgegeben undDaſeingestandener Maßen dahin verglichen:Hochwohlgedachte Frau Catharina Odilia Freyfrauvon G. zur V. verwittidte weyland Freyherrn vonW. samt ihren Herrn Herrn Söhnen ihrer obwohlgedachter respective Frau Tochter, Herrnthum, Frau Schwester und Herrn Schwager einmal für alle zum Heyrathsgute, völliger Aus-steuer und Abgütung erstlich zahlen und erlegensollen die Summe von 4000 Reichsthaler jedenper 80 Albus Cöllnisch, sodann die an denen Frey-herren von S. wegen der von S. ihrer Groß-FrauMutter