213Dreyzehntes Stäck.1747 abgeführet hat. Hieraus ziehe ich die Folge.Entweder hat die Revidentinn vor diesem mit ihrerTochter Abrechnung gepflogen oder nicht? Hat siesich berechnet; so sind die Berechnungen ebenfallsbeyzubringen, und gänzlich zu vermuthen, daß dieRevidentinn alle vorherigen Posten bereits eingefüh-ret habe, mithin dermalen nicht wiederum einfüh-ren könne. Ist hingegen keine Berechnung gesche-hen, warum hat dann die Revidentinn bey der am13 Nov. 1747 gepflogenen Abrechnung die vorheri-gen Posten nicht eingeführet, warum hat sie ihrerTochter 24 Reichsthaler 71 Albus schuldig zu blei-ben bekennet, und warum hat sie diese 24 Reichs-thaler 71 Albus baar abgeführet? Da doch eineAbrechnung gehalten worden, warum hat man nichtdas eine sowol als das andere eingeführet und alleszusammen abgerechnet? Kennte die Revidentinnihrer Tochter 28 Reichsthaler 71 Albus 8 Helleraufrechnen, und desfalls vier Posten einführen, sokonnte dieselbe ja auch alle vorherigen oder wenig-stens so viele Posten einführen, daß alles gegen ein-ander aufgegangen wäre. Was hätte dieselbe nö-thig sich zur Schuldnerinn zu bekennen, und 24Reichsthaler 71 Albu.’ baar heraus zu geben, wannsie noch zwanzig, dreyßig und vierzigmal so viel zufordern gehabt hätte? Was soll selbige bewogenhaben, von so vielen Posten keine Erwehnung zuthun, und mit deren Hinansetzung baares Geld zu ge-Ist dieses wohl von einer Mutter zu glau-benden, welche alles bis zum letzten Heller auf dashöchste angerechnet, und sogar ein Paar alter Hüh-ner
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