211Dreyzehntes Stück.zehn Ellen Werken Tuchs mit 2 Reichsthaler, subposta 47. zwanzig Ellen flächsen Tuchs mit 6 Reichs-thaler 52 Albus, und sub postis 58. 59. 60. 61. 62& 63. ein neuer Schenk mit 16 Reichsthaler eingefüh-ret. Diese Posten sind von der Art derjenigen, welcheeigentlich in die Aussteurung einschlagen. Da nunvermöge der Heyrathsverschreibung die Revidentinnihrer Tochter eine standsmäßige Aussteurung verspro-chen, und solche aus lemen und sonstigen Noth-wendigkeiten bestanden zu haben selbst angegeben;so muß die Revidentinn in allen Wegen erweisen,daß ihr Schwiegersohn und Tochter die angeführtenSachen begehret oder bestellet haben, zumalen an-sonst festiglich zu vermuthen, daß sothane Sacheneinen Theil der Aussteuer ausgemacht, mithin dieRevidentinn selbige aus Schuldigkeit gegebenhabe..§. 10.Ferner wird sub postis 73. 74. & 75. ange-daß der verlebte Hofrath M. im Jahreführet,von dem Gute zu B. zehn Ahmen und 15747Viertel Weins, welche in allem zu 324 Reichstha-78 Albus angeschlagen werden, mit Gewalt sollhinweg genommen haben. Desfalls führet die Re-videntinn sub postis 90. 91. annoch 21 Reichs-thaler 60 Albus aus der Ursache ein, weil sie einigeKarrichen, um den bereits hinweg genommenen Weinabzuholen, vergeblich nach B. geschicket hätte. Hättedie Revidentinn die sub posta 72. angezogene Nach-licht oder Advis noch beygeleget; so wäre das An-geben wenigstens in etwa anscheinlich. Bey de-rer
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