Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
210
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Dreyzehntes Stäck.110keiten für Geld begehret und bestellet haben werden.Dieselben hätten ja die angekreiteten Sachen für dennemlichen Preis sogar zu Frankfurt in der Juden-Gasse haben können, besonders wann sie solchesFrachtgeld anwenden wollen, wie die Revidentinnes ihnen aufrechnet. Dieselben wären rechte Ver-schwender gewesen, wann sie den Heyrathspfenningauf solche Art verzehret hätten. Oder sie müstenUib.sich in der äußersten Noth befunden haben.wer wird alsdann von einer zärtlichen Mutter glau-ben, daß sie einige geringschätzige Sachen, die siean sich selbst hat, aufrechne, und dadurch ihre Toch-ter um das Heyrahsgut, für dessen ErhaltungRechte so viele Sorge tragen, stiefmütterlich bringe.Kurz, alle, und alle Vermuthungen reden für dieSchenkung. Falls daher die Revidentinn ein anderes behaupten will; so muß sie selbiges auch aufallerrechtgenüglichste Art beweisen, mithin andereProben als ihr Hausbuch beybringen; zumalensie alle Ehrbarkeit, Glauben, Wohlstand und müt-terliche Liebe bey Seite setzet, mithin nicht anverlangen kann, daß sie nach der Art und Weise,inter bonos beno agier oportet, behandelt.werde. §. 9.Zum andern werden von der Revldentinn subposta 43. vier und zwanzig Servietten mitReichsthaler, sub posta 44. drey Tischtücher mit9 Reichsthaler, sub posta 45. sechs Handtüchermit 3 Reichsthaler 60 Albus, sub posta 46. vier-zehn