Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
194
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Zwölftes Stück.194§. 11.Kaum will ich den Schluß abfassen, so kommtmir eine von dem Impetranten am eilften laufendenMonats übergebene Schrift zu, vermöge welcher derImpetrant auf die nachgesuchte Restitution verziehet,und mitan deren Stelle die Revision einführet,Vorbeygehung der neuen Beweisstücke aus den vor-Daheroherigen Acten lediglich zu sprechen bittet.annoch zu untersuchen, ob dieses Gesuch statt findenmöge.§. 12.Der berühmteMOSER de Revision. Sect. 3. §. 16.berühret die Frage und schreibt davon:Endlich sofragt es sich, ob, wann einer schon das beneficiumrestitutionis ergriffen, er noch intra quadrimestre a die latae sententiae daven wirber abste-könne?hen, und sich ad supplicationem wendenIch halte dafür, es könne wohl geschehen: dann daoben deducirter Maßen, sogar wann schon in resti-se ha-tutorio ein Urthel erfolget ist, caeteris ritewarunbentibus, revisio gesuchet werden kann,dassollte nicht auch eine Parthie intra fataleund einwählte remedium können fahren lassen,undanders ihm nützlicher dünkendes ergreifen,wächset dem Gegentheile nicht einmal per sentendaßtiam in restitutorio latam ein Recht zu,kannder andere die Revision nicht mehr suchenwarum