Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
138
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138Zehnjes Stück.um solches wiederzuhaben. Wendet doch euern moͤslichsten Fleiß an, daß wir die Capitalien wieder unsaus dem Verdrusse kommen. Dieses (sitzet derZeuge ad interrog. 36 & 40 hinzu) wäre geschehen,da die Frau von G. annoch gesund und das gezielteKind im Leben gewesen wäre.§. 23.So vollbürtig und rechtsgenügig demnach dervon der Revidentinn geführte Beweis ist; so wenigwill solches von den revisis nachgegeben, sonderndaßdawider und zwar erstens eingewendet werden,des Hofraths von G. würklicher Abgang von demKauf und Verkaufe durch die Zeugen nicht erwsen sey. Die Wahrheit dieses Angebens will ichnicht weitläuftig untersuchen; sondern den revisiswasumsonst nachgeben. Indessen sehe ich nicht,für einen Nutzen dieselben daraus ziehen wollen.Durch die jüngere Beyurthel ist der Revidentinnicht aufgegeben werden, zu erweisen, daß derrath von G. von dem Kauf und Verkaufe würklichabgegangen sey, sondern daß der Brief vom 18 Nov.1735 seine Richtigkeit habe. Da nun das letzteangewiesener Maßen geschehen; so mag das ersteSache um so weniger beytragen; je gleicher es gilt,ob ein ungeforderter Beweis sey geführet worden,oder nicht. Zudem hat von der Revidentinn durchdie Zeugen nicht des Hofraths von G. Abgangerstenvon dem Kauf und Verkaufe, sondern derMitEhefrau Bewilligung erwiesen werden wollen.hin kann der gemachte Einwand zu nichts andersdienen /