Druckschrift 
6 (1779)
Entstehung
Seite
123
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gebntes Stück.123folgende Jahrzahl 1735 von dem HoskammerratheF. nicht anerkennet, anbey von einer fremden Handmit verschiedener Dinte wäre beygesetzet worden.Der revisorum Angeben ist zwar wahr und ganzaugenſcheinlich: dahingegen auch denſelben nicht un-bekannt, was es mit der beygesetzten Jahrzahl füreine Bewandtniß habe. Der Protocollist, welcherannoch ein junger und wenig geübter Mensch ist,hat nemlich bey Gelegenheit und zur Zeit, als er dasbey den Acten erfindliche, und die nemliche Jahrzahlbey sich führende Ebenbild mit dem in dem Cepeybucheenthaltenen Briefe vidimiren müssen, dem Copey-buche die Jahrzahl beygesetzet, statt daß er sel-bige in dem Ebenbilde hätte auslöschen sollen.Dieser Vorfall ist von der Revidentinn bey derCommission angezeiget, von den revisis nicht wider-sprochen, und von dem Protocollisten eingestanden,mithin ganz ohne Zweifel. Ob ansonst gleich in demCopeybuche ein mehreres nicht als folgende Wortezu lesen: An Freyherrn von L. auf B. abge-gangen den 18 Nov.; so ist jedennoch dasjahr oder Jahrzahl um so leichter zu vermuthen, alsder in dem Copeybuche am 23 Blatt stehende Briefvom neunten Nov. die Jahrzahl 1735 bey sich füh-ret, und das strittige Schreiben vom 18 Nov. nebsteinigen andern Briefen, welche alle vom nemlichenMonat November sind, am 24 Blatt folget. Die-sem kommt annoch hinzu, daß obangeführter Maßender Hofkammerrath F. den Brief vom 18 Nov. vorAbsterben der ersten Frau von G. dem Cepeybucheeingetragen habe. Da nun diese, wie oben eben-fall: